Handynutzung/ Smartwatch
Smartwatch- und Handy-Verbot
Digitale Endgeräte wie Smartphones, Tablets oder Smartwatches sind längst zu einem festen Bestandteil unserer Lebenswelt geworden und gehören auch für Kinder und Familien zum Alltag. Trotzdem ist die private Nutzung digitaler Endgeräte während der Unterrichts- und Hortzeit sowie in den Pausen deutlich zu unterscheiden von der didaktisch eingebetteten Nutzung und der pädagogisch angeleiteten Auseinandersetzung im Unterricht. Im Thüringer Schulgesetz finden sich hierzu nun verbindliche Regelungen für die private Nutzung digitaler Endgeräte im Unterricht und Schulhort.
Im Unterricht und Schulhort ist die Nutzung privater digitaler Endgeräte wie Smartphones, Tablets oder Smartwatches untersagt, sofern dies nicht ausdrücklich vom pädagogischen Personal gefordert und pädagogisch angeleitet ist.
Bei Smartwatches kommt es zudem zu weiteren Problemen im schulischen Alltag:
Kinder werden im Unterricht gestört, weil sie versehentlich angerufen werden oder Nachrichten verschickt und erhalten werden.
Interaktive Uhren sowie Smartphones haben unter anderem eine Foto-und Videofunktion sowie Diktierfunktion. Viele Kinder sind im Umgang mit diesen Geräten überfordert und es kommt zu unerlaubten Foto- und Filmaufnahmen von Lehrkräften, von Mitschülerinnen oder Mitschülern und damit zum Verstoß gegen das Recht am eigenen Bild.
Smartwatches können über eine Abhörfunktion verfügen. Dies verstößt gegen den Datenschutz. Die Bundesnetzagentur weist die Schulen darauf hin, Smartwatches, die über eine verbotene Abhörfunktion verfügen, dem Schüler sofort abzunehmen.
Daher gilt auch hier ohne Ausnahme: Smartwatches/interaktive Uhren sind in unserer Schule aus Datenschutzgründen für die Schüler*innen nicht erlaubt.
Die Lehrkraft wird bei Nichteinhalten Smartwatches, Handys oder Tablets einbehalten. Zudem kann die Schule keine Haftung übernehmen, wenn private digitale Endgeräte beschädigt oder entwendet werden.



